AGB-Dokumente

natürliche Personen AGB

Raiffeisen eSafe / TeamSafe- Nutzungsbedingungen für Verbraucher

Fassung 06.2022

Inhaltsverzeichnis:

1            Geltungsbereich der Bedingungen

1.1        Diese Bedingungen regeln die Nutzung digitaler Speicherplätze, die von der Raiffeisen e-Service GmbH, FN 569377 w, Sitz in Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, HG Wien ("ReS") angeboten werden. Bei diesen digitalen Speicherplätzen mit der Bezeichnung "Raiffeisen eSafe" und "Raiffeisen TeamSafe" handelt es sich um webbasierte Anwendungen, die von natürlichen Personen genutzt werden ("Nutzer"). Die angebotenen, webbasierten Anwendungen, "Raiffeisen eSafe" und "Raiffeisen TeamSafe" werden gemeinsam als "Anwendungen" und einzeln als "Anwendung" bezeichnet. Sie bestehen aus einem unentgeltlichen Basispaket und kostenpflichtigen Zusatzanwendungen, wobei dem Nutzer im Wesentlichen ein digitaler Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird.

1.2        ReS erbringt seine Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen wird ein Vertrag zwischen dem Nutzer und ReS abgeschlossen ("Nutzungsvereinbarung"). Die Geltung sonstiger Geschäftsbedingungen, etwa jener des Nutzers, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3        Diese Nutzungsbedingungen kommen auf Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG zur Anwendung, wobei als Verbraucher jede Person zu verstehen ist, für die dieser Vertragsabschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört. Sofern Sie den digitalen Speicherplatz für Ihr Unternehmen nutzen möchten und Sie Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG sind, finden Sie die für Sie geltenden Nutzungsbedingungen HIER. https://www.raiffeisen-esafe.at/AGB-B2B

2            Registrierung und Vertragsabschluss

2.1        Um die Anwendungen nutzen zu können, ist eine Registrierung unter www.raiffeisen-eSafe.at erforderlich. Vorrausetzung für die Registrierung ist, dass der Nutzer eine natürliche Person ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und der Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustimmt.

2.2        Bei der Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, wahrheitsgemäß anzugeben, ob er die Anwendungen beruflich oder privat nutzen wird. Anwendungen, bei denen angegeben wurde, dass diese privat genutzt werden, dürfen nicht für berufliche Zwecke genutzt werden. Dieses Verbot umfasst auch eine teilweise berufliche Nutzung dieser Anwendungen.

Weitere Informationen darüber, wie der Vertrag zwischen ReS und Nutzer abgeschlossen wird, sind HIER https://www.raiffeisen-esafe.at/Vertragsabschluss zu finden.

2.3        Nach der Registrierung erhält der Nutzer die Zugangsberechtigung für sein Nutzerkonto ("Account").

3            Beschreibung des Leistungsumfangs

3.1        Als unentgeltliches Basispaket wird dem Nutzer nach der erfolgreichen Registrierung ein kostenloser digitaler Speicherplatz zur Verfügung gestellt ("kostenlose Leistungsvariante").

3.2        Vor der Nutzung einer kostenpflichtigen Zusatzanwendung muss sich der Nutzer in einem ersten Schritt für die kostenlose Leistungsvariante registrieren. Nach dem Login zu einer kostenlosen Leistungsvariante, hat der Nutzer die Möglichkeit eine kostenpflichtige Leistungsvariante zu erwerben. Innerhalb der kostenpflichtigen Anwendungen gibt es unterschiedliche kostenpflichtige Leistungsvarianten, die sich durch die Anzahl der Zugriffsberechtigten (wie in Punkt 5.2.1 dieser Nutzungsbedingungen näher beschrieben) und durch die Höhe der Speicherkapazität voneinander unterscheiden ("kostenpflichtige Leistungsvarianten").

3.3        Bei Raiffeisen eSafe räumt ReS dem Nutzer je nach Auswahl der angebotenen Leistungsvariante Speicherplatz, auf den nur ein Nutzer zugreifen kann ("eSafe-Datenraum") zur kostenlosen oder kostenpflichtigen Nutzung für die Speicherung von elektronischen Daten innerhalb der Grenzen dieser Nutzungsbedingungen ein.

3.4        Neben dem Raiffeisen eSafe hat der Nutzer auch die Möglichkeit, die Anwendung des Raiffeisen TeamSafe zu erwerben. Zur Nutzung der Anwendung Raiffeisen TeamSafe kann ein Nutzer als Administrator ("Administrator") weitere natürliche Personen seiner Wahl ("Team-Mitglieder") einladen. Bei Bedarf kann der Administrator einem oder mehreren Team Mitgliedern ebenfalls die Administrator Rolle zuteilen. Beim Raiffeisen TeamSafe handelt es sich um einen sicheren Speicherplatz, der von mehreren Team-Mitgliedern und dem/den Administrator/en gemeinsam genutzt werden kann ("TeamSafe-Datenraum"). Auch die benannten Team-Mitglieder müssen sich vor Einbindung in einen Raiffeisen TeamSafe als Nutzer der kostenlosen Leistungsvariante registrieren und die Nutzungsvereinbarung mit ReS zur Nutzung eines Raiffeisen eSafe akzeptieren. Der Administrator kann die Rechte der Team-Mitglieder für die Dokumente im TeamSafe gestalten (z.B. teilweise einschränken oder einzelne Team-Mitglieder wieder entfernen). Der Administrator ist berechtigt alle Daten eines TeamSafes zu löschen und kann auch andere Administratoren sperren. Sofern der Administrator irrtümlich eine Löschung vornimmt, kann der Nutzer den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Die Kontaktinformationen für den für Sie zuständigen Support Desk finden Sie unter folgendem LINK (idF "Support Desk").

3.5        Im eSafe-Datenraum und im TeamSafe-Datenraum ("Datenräume" oder einzeln "Datenraum") können grundsätzlich Daten aller Art, also sowohl Dokumente als auch Passwörter udgl gespeichert werden, sofern die Speicherung der Datenarten nicht durch die Nutzungsbedingungen (insbesondere Punkt 18) untersagt ist.

4            Datenverwaltung: Hochladen, Ändern, Löschen von und Zugriff auf Daten

4.1        Im Rahmen der zugewiesenen Speicherkapazität, kann der Nutzer – und im Fall des Raiffeisen TeamSafes jeder Nutzer, also neben dem Administrator auch jedes Team-Mitglied – entsprechend der jeweils dem Nutzer eingeräumten Berechtigung innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer und Speicherkapazität elektronische Daten in den Datenraum hochladen, speichern, abrufen oder herunterladen. Der Nutzer kann von Team-Mitgliedern hochgeladene elektronische Daten jederzeit umbenennen oder aus der Anwendung löschen. Sofern der Nutzer irrtümlich eine Löschung vornimmt, kann der Nutzer den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.

4.2        Für den Zugriff auf den Raiffeisen eSafe/Raiffeisen TeamSafe stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der Zugriff ist über die Web-Anwendung oder eine Desktop-Anwendung (Client) möglich.

4.3        Über den Client kann der Nutzer seine Daten synchronisieren. Die hierzu erforderliche Software kann im Downloadbereich unter www.raiffeisen-eSafe.at direkt heruntergeladen und auf den PCs der Nutzer installiert werden. Über diesen Client kann der Nutzer automatisiert in definierten Intervallen Daten vom PC mit dem Raiffeisen eSafe synchronisieren. Für den Zugang über den Raiffeisen eSafe-Client sind Benutzername und Passwort erforderlich.

5            Einräumung elektronischen Datenzugriffs

5.1        Die Anwendung Raiffeisen eSafe bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die von ihm in seinem Datenraum gespeicherten Daten anderen Personen zugänglich zu machen ("Datenzugriff" oder "Digitaler Nachlass"). Dieser Datenzugriff steht für die Anwendung des Raiffeisen TeamSafe nicht zur Verfügung.

5.2        Zur Einräumung des elektronischen Datenzugriffs sind folgende vorbereitende Schritte vom Nutzer zu setzen (vor Anlassfall):

5.2.1       Der Nutzer hat vorab Empfänger zu definieren, wobei nur natürliche Personen als Empfänger genannt werden können ("Zugriffsberechtigte"). Diese Zugriffsberechtigten kann der Nutzer in einer von ReS zur Verfügung gestellten Eingabemaske unter www.Raiffeisen-eSafe.at festlegen. Der Nutzer hat die Kontaktmöglichkeiten der Zugriffsberechtigten (beispielsweise E-Mail) bei der Einrichtung des Datenzugriffsprozesses auszuwählen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass seine und die Kontaktinformationen der Zugriffsberechtigten aktuell und richtig sind und er zur Weitergabe der Daten berechtigt ist.

5.2.2       Der Nutzer hat vorab Anlassfälle zu definieren, bei deren Eintritt den Zugriffsberechtigten Datenzugriff eingeräumt werden soll (Beispiele für Anlassfälle: Tod des Nutzers).

5.2.3       Der Nutzer hat vorab jene Daten auszuwählen, auf die der jeweilige Zugriffsberechtigte Zugriff erhalten soll.

5.2.4       Der Nutzer hat zudem vorab Personen, die den Prozess des Datenzugriffs auslösen können ("Aktivierungsberechtigte") zu definieren. Dafür generiert der Nutzer auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at den Aktivierungs-Code, den er einem oder mehreren Aktivierungsberechtigten übergeben kann. Es handelt sich dabei um einen Code, mit dessen Eingabe auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at der Prozess der Zugangsverschaffung an die Zugriffsberechtigten gestartet wird. Den Aktivierungs-Code kann der Nutzer jederzeit – wieder unter www.Raiffeisen-eSafe.at – ändern und dadurch die Funktionsfähigkeit früherer Aktivierungs-Codes aufheben oder die Funktion "Datenzugriff" ausschalten. Der Nutzer hat vorab seine Aktivierungsberechtigten zu instruieren, dass diese den Aktivierungs-Code nur in den von ihm definierten Anlassfällen unter www.Raiffeisen-eSafe.at einzugeben haben und dadurch den Datenzugriffsprozess starten. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die Aktivierungsberechtigten seiner Instruktion Folge leisten.

5.2.5       Der Nutzer hat eine Unterbrechungsfrist zu definieren, das ist jene Frist zwischen Eingabe des Aktivierungs-Codes und vollständiger Einräumung des Datenzugriffs, in der der Nutzer die vollständige Einräumung des Datenzugriffs noch unterbrechen kann.

5.3        Ablauf des Datenzugriffs (nach Anlassfall):

5.3.1       Mit der Eingabe des Aktivierungs-Codes wird eine automatisierte Benachrichtigung an den Nutzer gesandt, wodurch der Nutzer von der Eingabe des Aktivierungs-Codes in Kenntnis gesetzt wird (sofern der Anlassfall dies erlaubt). Der Datenzugriff wird vollendet, soweit der Nutzer nicht innerhalb der definierten Unterbrechungsfrist den Vorgang unterbricht.

5.3.2       Mit der Eingabe des Aktivierungs-Codes erhält der Aktivierungsberechtigte die Mitteilung, dass dem Nutzer die Unterbrechungsmöglichkeit mitgeteilt wurde und der Datenzugriffsprozess seinen Fortgang nimmt, sofern der Nutzer nicht innerhalb der Unterbrechungsfrist den Datenzugriffsprozess unterbricht.

5.3.3       Sofern der Nutzer den Vorgang innerhalb der Unterbrechungsfrist unterbricht, wird der Aktivierungs-Code ungültig. Der Nutzer kann einen neuen Aktivierungs-Code gemäß den vorstehenden Bestimmungen generieren. Da der vorherige Aktivierungs-Code ungültig wurde, muss der Nutzer den neuen Aktivierungs-Code wieder an die von ihm gewünschten Aktivierungsberechtigten verteilen, damit diese wieder befähigt sind den Datenzugriffsprozess durch Eingabe des Aktivierungs-Codes auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at auszulösen.

5.3.4       Sofern der Nutzer den Vorgang innerhalb der Unterbrechungsfrist nicht unterbricht, werden die vom Nutzer zugeteilten elektronischen Daten den vom Nutzer bestimmten Zugriffsberechtigten zugänglich gemacht. Dafür erhalten die Zugriffsberechtigten über ihre Kontaktmöglichkeiten in einem automatisierten Vorgang die Zugangsschlüssel (Benutzername und Passwort) zum Datenraum, in dem die ausgewählten elektronischen Daten gespeichert sind.

5.3.5       Den Zugriffsberechtigten wird über ihre Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt, dass sie innerhalb einer Frist von 90 Tagen die Möglichkeit haben, die ihnen zugeteilten Daten herunterzuladen oder eine eigene Nutzungsvereinbarung mit ReS über eine darüber hinausgehende Nutzung abzuschließen. Der Zugriffsberechtigte muss jedoch jedenfalls den gegenständlichen Nutzungsbedingungen zustimmen, bevor er Zugriff auf die ihm zugeteilten Daten erhält. Wenn der Zugriffsberechtigte eine eigene Nutzungsvereinbarung mit ReS für die Nutzung, die die besagten 90 Tage übersteigt, abschließen möchte, muss er eine Nutzungsvereinbarung mit den dann aktuellen Nutzungsbedingungen mit ReS abschließen. Mit Ablauf dieser Frist von 90 Tagen hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf die Daten. Der Nutzer kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist

5.4        Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er den Zugriffsberechtigten Zutritt zu den Daten verschaffen kann, ohne dass damit gegen Rechte Dritter oder die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird.

5.5        Die Funktion "Datenzugriff" hat keine Auswirkungen auf einschlägige erbrechtliche Vorschriften (z.B. einzuhaltende Formvorschriften bei Testamenten, Notariatspflichten usw.). Sie ersetzt keinesfalls die Notwendigkeit des rechtzeitigen Treffens erbrechtlicher Vorkehrungen für den Fall des Ablebens des Nutzers. Dies liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Nutzers.

5.6        Diese Funktion und damit im Zusammenhang stehende Leistungen enden spätestens mit der Beendigung der Nutzungsvereinbarung.

6            Vertragsdauer der Nutzungsvereinbarung / Löschung der Daten durch ReS

6.1        Verträge über die kostenlose Leistungsvariante sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

6.2        Verträge zur Nutzung von kostenpflichtigen Leistungsvarianten sind auf 12 Monate abgeschlossen und es können vom Nutzer im Bedarfsfall Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate bei ReS online unter www.raiffeisen-eSafe.at angefragt werden.

6.3        Löschung der Daten:

6.3.1       Bei Verstreichen der bedungenen Vertragslaufzeit von kostenpflichtigen Leistungsvarianten wird mangels vorheriger Verlängerung der Vertragslaufzeit die jeweilige Anwendung gesperrt und der/die Nutzer hat/haben keinen Zugriff mehr auf die damit von ihm/ihnen verarbeiteten elektronischen Daten. Diese elektronischen Daten werden grundsätzlich unwiederbringlich gelöscht, sofern der Nutzer nicht binnen 90 Tagen ab Laufzeitende (gerechtet ab 24:00 Uhr des letzten Tages der Vertragslaufzeit) ("Nachfrist") den Support Desk kontaktiert und damit den Wiedererhalt des Zugriffs auf die Daten in die Wege leitet. Damit der Nutzer den vollen Zugriff auf alle Daten wiedererlangt, muss der Nutzer die vereinbarte Vertragslaufzeit gemäß Punkt 6.2 verlängern und die Zahlung im Voraus begleichen.

6.3.2       Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich die Daten rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Dauer für den Nutzer zu sichern. ReS wird den Nutzer 35 Tage vor Ablauf der vereinbarten Dauer von kostenpflichtigen Leistungsvarianten darauf das erste Mal schriftlich per E-Mail hinweisen, dass die Daten unwiederbringlich gelöscht sein können, wenn er den Vertrag nicht rechtzeitig verlängert wird. Die zweite Erinnerung erfolgt 7 Tage vor Verstreichen der bedungenen Vertragslaufzeit und die dritte Erinnerung erfolgt einen Tag vor Verstreichen der bedungenen Vertragslaufzeit.

6.4        Das Vertragsverhältnis endet im Fall der kostenpflichtigen Leistungsvarianten nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch Kündigung gemäß Punkt 7 oder nach Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 5 dieser Nutzungsbedingungen.

6.5        Das Vertragsverhältnis endet im Fall der kostenlosen Leistungsvarianten durch Kündigung gemäß Punkt 7 oder nach Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 5 dieser Nutzungsbedingungen.

7            Kündigung des Vertragsverhältnisses

7.1        Die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist im Falle von befristeten kostenpflichtigen Leistungsvarianten sowohl für den Nutzer als auch für ReS ausgeschlossen.

7.2        Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht ausgeschlossen. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungstermine beendet. Der Nutzer kann die außerordentliche Kündigung an ReS entweder per Post oder per E-Mail an den Support Desk übermitteln. Die außerordentliche Kündigung von ReS an den Nutzer per E-Mail, an die vom Nutzer im Zuge der Registrierung/Nutzungsvereinbarung bekanntgegebene E-Mail-Adresse gilt als ausreichend, sofern diese E-Mail-Adresse für ReS nicht aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist.

7.3        Im Zusammenhang mit der Anwendung Raiffeisen TeamSafe ist ReS auch berechtigt, das Vertragsverhältnis zu einem Nutzer aus wichtigem Grund teilweise, das heißt in Bezug auf einen oder mehrere Raiffeisen TeamSafes oder den Raiffeisen eSafe, mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7.4        Die Kündigung aus wichtigem Grund, die gegenüber einem Administrator eines Raiffeisen TeamSafes ausgesprochen wird, führt dazu, dass der betroffene Raiffeisen TeamSafe auch nicht mehr von Team-Mitgliedern verwendet werden kann, es sei denn es gibt noch einen Administrator für den betroffenen Raiffeisen TeamSafe.

7.5        Die kostenlose Leistungsvariante kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten von ReS gekündigt werden. Die Kündigung per E-Mail, an die vom Nutzer im Zuge der Registrierung/Nutzungsvereinbarung bekanntgegebene E-Mailadresse gilt als ausreichend, sofern diese E-Mail für ReS nicht aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist. Der Nutzer hat jederzeit auch ohne wichtigen Grund das Recht eine kostenlose Leistungsvariante durch E-Mail an den Support Desk ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7.6        Mit Wirksamkeit der Kündigung endet die Aufbewahrungspflicht von ReS. ReS hat in diesem Fall das Recht, vom Nutzer hochgeladene, gespeicherte oder sonst vorhandene Daten nach 90 Tagen ab Wirksamkeit der Kündigung unwiederbringlich zu löschen. Nach dieser Frist wird dem Nutzer der Zugriff auf die Daten verwehrt, wobei sich der Nutzer jederzeit an den Support Desk wenden kann, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten durch den Support Desk wiederzuerlangen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf irrtümlich gelöschte Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Der Nutzer hat jedoch auch das Recht auf eine frühzeitigere Löschung der Daten, wenn er dies wünscht. Eine derartige Bitte auf frühzeitigere Löschung kann der Nutzer an den Support Desk richten. ReS wird dieser Bitte so schnell wie möglich nachkommen.

8            Entgeltpflicht bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten

8.1        Die Entgeltpflicht des Nutzers besteht bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten ab Vertragsabschluss bis zur rechtswirksamen Kündigung bzw. Ablauf der bedungenen Vertragsdauer einer kostenpflichtigen Leistungsvariante, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt.

8.2        Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags aufgrund der Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 5 hat keine Auswirkung auf die Entgeltpflicht während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Solange die vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, hat der Nutzer nach Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 5 jedoch jederzeit die Möglichkeit einen neuen Account für die Dauer der Restzeit der bedungenen Vertragsdauer zu erstellen, ohne dass hierfür weitere Kosten für ihn anfallen.

8.3        Ein Löschen des Accounts durch den Nutzer ist (i) bei der Anwendung Raiffeisen eSafe durch den Nutzer und (ii) bei der Anwendung Raiffeisen TeamSafe durch den Administrator möglich. Ein Löschen des Accounts hat bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten jedoch keine Auswirkung auf die vereinbarte Vertragslaufzeit, den Abrechnungszeitraum und die vereinbarte Entgeltpflicht für diesen Zeitraum. Solange die vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, hat der Nutzer nach Löschen seines Accounts jedoch jederzeit die Möglichkeit einen neuen Account zu erstellen, ohne dass hierfür weitere Kosten für ihn anfallen.

8.4        Der Nutzer ist nicht berechtigt seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben, es sei denn im Fall der Zahlungsunfähigkeit von ReS oder bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Entgeltpflicht bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten des Nutzers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von ReS anerkannt worden sind.

9            Zahlungsmodalitäten

9.1        Das vom Nutzer zu entrichtende Entgelt für kostenpflichtige Leistungsvarianten ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten. Über die für die gewählte Leistungsvariante zu entrichtenden Entgelte wird der Nutzer vor Vertragsabschluss informiert. Sie sind auch unter www.raiffeisen-eSafe.at abrufbar.

10         Löschen des Accounts durch den Nutzer

10.1     Durch Löschen des Accounts hat der Nutzer keinen Zugriff auf die Anwendung(en) und die darin befindlichen elektronischen Daten mehr.

10.2     Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm im Datenraum gespeicherten Daten rechtzeitig vor Löschen des Accounts zu seiner weiteren Verwendung gesichert (zB durch Herunterladen auf seinen lokalen Datenträger) werden.

10.3     Bei der Anwendung Raiffeisen TeamSafe hat das Löschen des Accounts eines Team-Mitglieds keine Auswirkung auf die vereinbarte Nutzung der Anwendung Raiffeisen TeamSafe durch die übrigen Team-Mitglieder oder den Administrator bzw die Administratoren.

10.4     Wenn ein Nutzer bei Raiffeisen eSafe den Account irrtümlich löscht, hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf die elektronischen Daten im eSafe-Datenraum. Der Nutzer kann jedoch den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen.  Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.

10.5     Wenn ein Administrator von Raiffeisen TeamSafe den TeamSafe-Datenraum irrtümlich löscht, haben die Nutzer keinen Zugriff mehr auf die elektronischen Daten im TeamSafe-Datenraum. Der Nutzer kann jedoch den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Die Löschung eines TeamSafe-Datenraum betrifft nur den TeamSafe-Datenraum und nicht etwa die eSafe-Datenräume der Team-Mitglieder oder deren Anwendungen.

11         Aufbewahrungsdauer der Daten

11.1     Während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses ist ReS bemüht, für die sichere Speicherung der vom Nutzer hochgeladenen Daten Sorge zu tragen.

11.2     Mit Löschung der Daten durch den Nutzer, Vertragsablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses endet - vorbehaltlich der 90-tägigen Frist des Punkt 5.3.5 und der Nachfrist gemäß Punkt 6.3.1 dieser Nutzungsbedingungen - auch die Speicherpflicht von ReS. ReS hat in diesem Fall das Recht, den Online-Datenspeicher des Nutzers freizugeben, der durch den Vertragsablauf oder die Beendigung des Vertrages dem Nutzer nun nicht mehr zusteht, und die darin archivierten/gespeicherten Daten zu löschen.

11.3     Die Aufbewahrungspflicht von ReS endet auch bei Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 5 betreffend sämtliche vom Nutzer hochgeladenen Daten nach Ablauf der den Zugriffsberechtigten bekannt gegebenen Frist von 90 Tagen gemäß Punkt 5.3.5 dieser Nutzungsbedingungen, und zwar unabhängig davon, ob die Zugriffsberechtigten die Daten heruntergeladen, einen eigenen Vertrag mit ReS abgeschlossen haben oder sich niemand innerhalb dieser Frist Zugang verschafft hat.

12         Änderung dieser Nutzungsbedingungen für kostenlose Leistungsvarianten

12.1     Sofern ReS lediglich eine kostenlose Leistungsvariante erbringt, ist ReS berechtigt die Nutzungsbedingungen in folgenden Fällen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist:

12.1.1    Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten;

12.1.2    Sofern die Speicherung von Daten eine Zahlungspflicht für ReS auslöst (zB Speichermedienvergütung);

12.1.3    Für den fortlaufenden Betrieb neue Software (beinhaltet auch Upgrades) zwingend erforderlich ist;

12.1.4    ReS nur mit unverhältnismäßigem Aufwand weiteren Speicherplatz zukaufen müsste, um die kostenlose Leistungsvariante weiter zu betreiben;

12.1.5    Unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist, um geänderte Sicherheitsstandards zu erfüllen.

12.2     Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bzw Leistungen für kostenlosen Leistungsvarianten werden dem Nutzer von ReS wie nachstehend geregelt angeboten ("Änderungsangebot"). Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen bzw Leistungen von einer kostenlosen Leistungsvariante und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Gegenüberstellung ("Gegenüberstellung") dargestellt. ReS wird die Gegenüberstellung sowie die vollständige Fassung der neuen Nutzungsbedingungen auch auf www.Raiffeisen-eSafe.at veröffentlichen. Darauf wird ReS im Änderungsangebot hinweisen.

12.3     Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung werden dem Nutzer zugestellt. Die Zustellung erfolgt

-      grundsätzlich per E-Mail an die Nutzer in der Nutzungsvereinbarung oder auf anderem Weg bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Wenn der Nutzer ReS seine neue E-Mail-Adresse bekanntgibt, erfolgt die Zustellung an die neue E-Mail-Adresse oder

-      per Post, wenn es für ReS aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar ist, dass die bekanntgegebene E-Mail-Adresse inaktiv ist und zwar an die vom Nutzer in der Nutzungsvereinbarung angegebene bzw. vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse des Nutzers.

12.4     Das Änderungsangebot samt Gegenüberstellung ist dem Nutzer jedenfalls spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zuzustellen.

12.5     Die Zustimmung des Nutzers zum Änderungsangebot gilt als erteilt, wenn bei ReS vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Widerspruch des Nutzers einlangt. Darauf wird ReS den Nutzer im Änderungsangebot hinweisen. Der Nutzer kann den Widerspruch per E-Mail oder per Post an ReS übermitteln. Der Nutzer erhält im Falle eines Widerspruchs eine Bestätigung von ReS, dass dieser Widerspruch bei ReS eingegangen ist.

12.6     Der Nutzer hat im Falle der Änderung dieser Nutzungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht. ReS wird den Nutzer auf dieses Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Übermittelns des Änderungsangebots an den Nutzer hinweisen. Die Sonderkündigung wird im Falle eines Widerspruchs durch den Nutzer mit dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wirksam.

13         Änderung von Leistungen für kostenlose Leistungsvariante

13.1     Sofern ReS lediglich eine kostenlose Leistungsvariante erbringt, ist er berechtigt in den folgenden Fällen die Leistungen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist:

13.1.1    Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten;

13.1.2    Sofern die Speicherung von Daten eine Zahlungspflicht für ReS auslöst (zB Speichermedienvergütung);

13.1.3    Für den fortlaufenden Betrieb neue Software (beinhaltet auch Upgrades) zwingend erforderlich ist;

13.1.4    ReS nur mit unverhältnismäßigem Aufwand weiteren Speicherplatz zukaufen müsste, um die kostenlose Leistungsvariante weiter zu betreiben;

13.1.5    Unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist, um geänderte Sicherheitsstandards zu erfüllen.

13.2     Änderungen von Leistungen von ReS, wird ReS dem Nutzer wie nachstehend anbieten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Leistungen in einer Gegenüberstellung dargestellt. ReS wird die geänderten Leistungen auch auf www.Raiffeisen-eSafe.at veröffentlichen. Darauf wird ReS den Nutzer im Änderungsangebot hinweisen.

13.3     Für die Zustellung an und die Möglichkeit des Widerspruchs durch den Nutzer, gelten die Bestimmungen der Punkte 12.3 bis 12.5 dieser Nutzungsbedingungen.

13.4     Der Nutzer hat im Falle der Änderung von Leistungen ein Sonderkündigungsrecht. ReS wird den Nutzer auf dieses Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Übermittelns des Änderungsangebots an den Verbraucher hinweisen. Die Sonderkündigung wird im Fall eines Widerspruchs durch den Nutzer mit dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wirksam.

14         Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, eine ausschließlich im Weg der Fernkommunikation abgeschlossene Nutzungsvereinbarung binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss zu widerrufen.

WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Raiffeisen e-Service GmbH, FN 569377 w, Sitz in Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, HG Wien mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Kontaktinformationen für den für Sie zuständigen Support Desk finden sie unter folgendem LINK.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Raiffeisen e-Service GmbH, FN 569377 w, HG Wien

Nutzersupport Raiffeisen eSafe

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Telefon: Die Kontaktinformationen für den für Sie zuständigen Support Desk finden sie unter folgendem LINK

E-Mail: Die Kontaktinformationen für den für Sie zuständigen Support Desk finden sie unter folgendem LINK

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Nutzung von Raiffeisen eSafe (*);

Vertragsdauer: 12 Monate (*);

Speicherplatz: 100MB / 30GB / 100GB (*)

Raiffeisen TeamSafe (*);

Vertragsdauer: 12 Monate (*);

Speicherplatz: 100GB (*)

Bestellt am (*) /erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s) 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

15         Sperren, Löschen und Offenlegen von elektronischen Daten oder des Accounts durch ReS

15.1     Neben den Beendigungsmöglichkeiten des Vertrages von ReS gemäß Punkt 7 dieser Nutzungsbedingungen ist ReS auch berechtigt, in den Anwendungen vom Nutzer verarbeitete elektronische Daten sowie den Account des Nutzers und sowohl einen eSafe- als auch einen TeamSafe-Datenraum aus wichtigem Grund ohne Anspruch auf jedweden Ersatz durch ReS vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder - sofern der wichtige Grund auch unter Mitwirkungen durch den Nutzer nicht beseitigt werden kann - dauerhaft zu löschen. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise:

15.1.1    die unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Rahmen der Registrierung oder bei nachträglichen unrichtigen Änderungen oder Löschungen von Angaben, die im Rahmen des Registrierungsprozess gemacht werden müssen,

15.1.2    die missbräuchliche Verwendung des Datenspeichers oder der Datenfreigabe, etwa die Ablage oder Verbreitung von in Punkt 18.1 aufgeführten Daten oder ein sonstiger Verstoß gegen Punkt 18.1 dieser Nutzungsbedingungen oder

15.1.3    der Verdacht einer Straftat oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung, eine derartige Löschung bzw. Sperrung verlangt. In diesen Fällen kann auch eine Offenlegungspflicht gegenüber zuständigen Behörden und/oder Gerichten durch ReS vorliegen. Bei der Offenlegung gegenüber zuständigen Behörden und/oder Gerichten kann auch ein Escrow-Agent eingesetzt werden, der Zugriff auf die Daten erlangt, um dann in weiterer Folge diese Daten an das zuständige Gericht bzw. die zuständige Behörde weiterzuleiten. Sofern die Daten als Beweismittel für eine Straftat dienen, wird ReS die Daten soweit ihm zumutbar lediglich sperren und nicht löschen, um die Ermittlungen nicht zu behindern.

15.2     Der Nutzer wird über die Sperre oder Löschung über die hinterlegte E-Mail-Adresse, bzw. sofern ReS lediglich eine – für ReS aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar – inaktive E-Mail-Adresse des Nutzers bekannt ist, per Post zeitnahe in Kenntnis gesetzt. Bei Sperren aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung muss ReS den Nutzer nur über die Tatsache, dass eine Sperre aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erfolgte, informieren soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine solche gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde.

15.3     Bevor die Daten gemäß Punkt 15.1 dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft gelöscht werden, wird dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt innerhalb einer Frist von 90 Tagen, die Daten zu sichern. Mit Ablauf dieser Frist von 90 Tagen hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf die Daten. Der Nutzer kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Bei Beginn dieser Frist wird der Nutzer per E-Mail - bzw. sofern ReS lediglich eine für ReS durch Zustellfehlermeldung erkennbar inaktive E-Mail-Adresse des Nutzers bekannt ist per Post - darauf hingewiesen, dass er innerhalb dieser Frist Zeit hat seine Daten zu sichern, bevor sie unwiederbringlich gelöscht werden. Es erfolgt jedoch kein vorangehender Hinweis, die Frist wird nicht gewährt und es wird keine Möglichkeit zur Datensicherung gegeben, wenn die Daten rechtswidrig sind.

16         Account und Angaben zum Nutzer

16.1     Der Nutzer kann mit seinen Login-Daten auf seinen Account mit der jeweils erworbenen Leistungsvariante zugreifen.

16.2     Der Nutzer ist für die Auswahl und sichere Aufbewahrung seiner Login-Daten selbst verantwortlich. Bei Verlust der Login-Daten ist eine Wiederherstellung der Zugriffsberechtigung nur mittels eines im Rahmen der Registrierung im Zusammenhang mit den erforderlichen Eingaben angezeigten und später auch im Account durch den Nutzer abrufbaren Wiederherstellungs-Codes möglich. Für die Verfügbarkeit dieses Wiederherstellungscodes im Anlassfall sowie dessen sichere Aufbewahrung hat der Nutzer ebenfalls selbst Sorge zu tragen. Bei Verlust der Login-Daten und des Wiederherstellungs-Codes kann der Zugriff auf den Account nicht wiederhergestellt werden. Sofern die Funktion Datenzugriff gemäß Punkt 5 dieser Nutzungsbedingungen eingerichtet wurde, kann jedoch anhand dieser Funktion noch Zugriff auf die Daten des Accounts erlangt werden. Der Nutzer kann den Support Desk kontaktieren und dieser kann versuchen die Daten wiederzuerlangen, sofern dies technisch möglich ist.

16.3     Der Nutzer erklärt, dass alle gegenüber ReS zum Beispiel im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben wahr, richtig und vollständig sind und er diese im Anlassfall unverzüglich an geeigneter Stelle im eSafe / TeamSafe aktualisiert, bzw. ReS mitteilt.

16.4     ReS haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch den vom Nutzer zu vertretenen Missbrauch oder Verlust der Login-Daten entstehen. Der Nutzer darf nur seine E-Mail-Adresse angeben, auf die auch nur er Zugriff hat und haftet ReS gegenüber auch für Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.

17         Gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten des Nutzers

17.1     Der Nutzer ist für die Einhaltung etwaiger ihn treffenden gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten in den Anwendungen gespeicherten elektronischen Daten ausschließlich selbst verantwortlich. Aufgrund hierin festgelegter Bestimmungen zum Löschen der vom Nutzer gespeicherten elektronischen Daten, etwa bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung oder Löschen des Accounts, empfiehlt ReS die Einrichtung alternativer Aufbewahrungsmöglichkeiten.

17.2     ReS weist den Nutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass den Nutzer gegebenenfalls (besondere) Aufbewahrungspflichten, insbesondere von Dokumenten im (physischen) Original, treffen können. Für die Einhaltung dieser Aufbewahrungspflichten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich.

18         Unzulässige elektronische Daten/Nutzung

18.1     Es ist verboten elektronische Daten hochzuladen, zu speichern, zu verbreiten oder sonst wie im Zusammenhang mit den hierin genannten Anwendungen zu verarbeiten, die

18.1.1    ausführbare Software, insbesondere auch Schadsoftware, Viren o.Ä. beinhalten,

18.1.2    gegen Rechte Dritter verstoßen – etwa gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Veröffentlichungsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum, oder

18.1.3    in sonstiger Weise rechts- oder sittenwidrige Informationen oder Inhalte, wie beispielsweise Gewaltverherrlichung, Pornographie, Verfassungs- oder Strafrechtswidrigkeit beinhalten.

18.2     Ferner ist die Speicherung von virtuellen Währungen oder Kryptoassets (wie z.B. Bitcoins, Kryptokunst, Kryptoimmobilien, etc.), elektronischen Wertpapieren (wie z.B. elektronische Aktien), elektronischen Zahlungsmitteln (wie z.B. E-Geld) und vergleichbaren elektronischen Werten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen diese elektronischen Werte für andere zu halten, zu speichern oder darüber zu verfügen, ausnahmslos untersagt. Elektronische Werte im Sinne von Satz 1 sind digitale Darstellungen eines Wertes, die von Dritten aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch oder Zahlungsmittel akzeptiert werden oder Anlagezwecken dienen und die auf elektronischem Wege übertragen oder gespeichert werden können.

19         Verfügbarkeit der Anwendungen

19.1     Aufgrund von Faktoren wie der Beschaffenheit des Internets, dem vom Nutzer verwendeten Gerät etc., kann eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von den Anwendungen nicht jederzeit gewährleistet werden.

19.2     Der Zugriff und/oder die Nutzungsmöglichkeit der Anwendungen durch den Nutzer kann ferner zu Wartungszwecken, zur Implementierung von Funktionserweiterungen oder zur Beseitigung von Störungen unterbrochen oder beschränkt werden. Über derartige Maßnahmen wird ReS, sofern möglich vorab, unter www.Raiffeisen-eSafe.at informieren. Eine Unterbrechung oder Beschränkung kann auch im Falle höherer Gewalt erfolgen. ReS ist jedoch nach branchenüblicher Sorgfalt bemüht, Häufigkeit und Dauer dieser Unterbrechungen oder Beschränkungen auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.

19.3     ReS nimmt Störungsmeldungen von Nutzern per E-Mail an oder innerhalb der Betriebszeiten über eine Telefon-Hotline entgegen. Die Betriebszeiten und die Kontaktdaten des Support Desks findet man HIER https://www.raiffeisen-esafe.at/de/support.html

19.4     ReS beseitigt ihm angezeigte oder ReS auf andere Weise bekanntgewordene Störungen längstens binnen 14 Tagen.

20         Haftung von ReS gegenüber Verbrauchern

20.1     Für Schäden haftet ReS gegenüber dem Nutzer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ReS jeweils nur

20.1.1    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

20.1.2    für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn es wurde mit dem Nutzer in Bezug auf Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen etwas anderes im Einzelnen ausgehandelt und

20.1.3    im Falle von kostenpflichtigen Leistungsvarianten: für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die wesentliche Vertragspflicht ist in diesem Fall die Zur-Verfügung-Stellung von Speicherplatz.

20.2     Darüber hinaus wird die Haftung von ReS gegenüber dem Nutzer durch keine Bestimmung der Nutzungsbedingungen eingeschränkt.

21         Gewährleistung von ReS gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

22         Online Streitbeilegung

22.1     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link zu finden ist:

22.2     https://ec.europa.eu/consumers/odr/

22.3     Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ReS nicht verpflichtet. Über eine Teilnahme an einem solchen Verfahren entscheidet ReS im Einzelfall.

23         Hinweis gemäß § 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)

Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Stelle zur alternativen Streitbeilegung im Sinne des AStG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

24         Anwendbares Recht und Gerichtsstand

24.1     Es gilt österreichisches Recht.

24.2     Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

24.3     Der für Klagen des oder gegen den Nutzer(s) bei Vertragsabschluss mit dem ReS gegebene Gerichtsstand am Wohnsitz des Nutzers in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Nutzer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.

25         Datenschutz

25.1     Die Verarbeitung von durch Nutzer an ReS übermittelten oder von diesem sonst erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, wobei jeder Nutzer für die von ihm hochgeladenen Inhalte selbst die Verantwortung trägt. Insbesondere werden die Daten durch ReS im Rahmen und für Zwecke der Erbringung der Dienstleistung und zur Bearbeitung etwaiger Anfragen verarbeitet. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der Nutzer Daten finden sich auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at unter dem Punkt "Datenschutz".

26         Sonstiges

26.1     Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

26.2     Dieses Angebot ist auf den österreichischen Markt ausgerichtet.

26.3     Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform. Das Akzeptieren durch Klicken auf eine Schaltfläche (Click-to-Accept) auf der Website hat die gleiche Rechtskraft und Wirkung wie handgeschriebene Unterschriften und erfüllt die vereinbarte Schriftform im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung.

26.4     Auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis ist diese Schriftform erforderlich.

26.5     Der Nutzer ist verpflichtet eine angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten und es wird vereinbart, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen auch mit Wirkung für den Nutzer an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung von ReS an den Nutzer gilt als diesen zugestellt, sofern die Zustellung an die zuletzt vom Nutzer an ReS bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgt, es sei denn ReS hat auf andere Weise Kenntnis von der neuen E-Mail-Adresse des Nutzers erlangt.

26.6     Für den Fall, dass es für ReS durch Zustellfehlermeldung erkennbar ist, dass die E-Mail-Adresse inaktiv ist, wird vereinbart, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen per Post, und zwar an die vom Nutzer in der Nutzungsvereinbarung angegebene bzw. vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse des Nutzers übermittelt werden. Der Nutzer ist verpflichtet diese Adresse aktuell zu halten. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung von ReS an den Nutzer gilt als diesen zugegangen, sofern die Zustellung an die zuletzt vom Nutzer an ReS bekanntgegebene Adresse erfolgt, es sei denn ReS hat auf andere Weise Kenntnis von der neuen Adresse des Nutzers erlangt.

26.7     Die Vertragstexte werden von ReS gespeichert und können vom Nutzer beim Support Desk angefordert werden.

26.8     ReS ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Dritter zu bedienen.

26.9     ReS ist jederzeit berechtigt den Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung an DSwiss AG, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich, zu übertragen.

26.10   Die Speicherung der Nutzerdaten, Daten und Dokumente im Zusammenhang mit den webbasierten Datenanwendungen erfolgt durch DSwiss AG, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich, auf einem Server im InterXion Rechenzentrum in Glattbrugg oder im Swiss Fort Knox in Saanen.

juristische Personen AGB`s

Raiffeisen eSafe / TeamSafe- Nutzungsbedingungen für Unternehmer

Fassung 06.2022

1            Geltungsbereich der Bedingungen

1.1        Diese Bedingungen regeln die Nutzung digitaler Speicherplätze, die von der Raiffeisen e-Service GmbH, FN 569377 w, Sitz in Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, HG Wien ("ReS") angebotenen werden. Bei diesen digitalen Speicherplätzen mit der Bezeichnung "Raiffeisen eSafe" und "Raiffeisen TeamSafe" handelt es sich um webbasierte Anwendungen für natürliche oder juristische Personen, die den digitalen Speicherplatz für ihr Unternehmen nutzen möchten und Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG sind ("Kunde"). Die Anwendungen "Raiffeisen eSafe" und "Raiffeisen TeamSafe" werden gemeinsam als "Anwendungen" und einzeln als "Anwendung" bezeichnet. Sie bestehen aus einem unentgeltlichen Basispaket und kostenpflichtigen Zusatzanwendungen.

1.2        Der Kunde schließt diese Nutzungsvereinbarung entweder selbst gemäß Punkt 2.1.(i) oder durch seine Vertreter gemäß Punkt 2.1.(ii) ab. Vertreter in diesem Sinn sind natürliche Personen, die die Registrierung für den Kunden vornehmen und die Anwendungen nutzen ("Nutzer"). Der Kunde ist für die Handlungen des Nutzers verantwortlich und hat Sorge dafür zu tragen, dass der Nutzer die in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Pflichten einhält. Wenn der Kunde die Nutzungsvereinbarung selbst gemäß Punkt 2.1(i) abschließt, gilt er auch als Nutzer.

1.3        ReS erbringt seine Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und ReS abgeschlossen ("Nutzungsvereinbarung"). Die Geltung sonstiger Geschäftsbedingungen, etwa jener des Kunden, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4        Diese Nutzungsbedingungen kommen auf Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zur Anwendung, wobei als Unternehmer jeder zu verstehen ist, für den dieser Vertragsabschluss zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Sofern Sie den digitalen Speicherplatz nicht für Ihr Unternehmen nutzen möchten und Sie Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, finden Sie die für Sie geltenden Nutzungsbedingungen HIER. https://www.raiffeisen-esafe.at/AGB-B2

2            Registrierung und Vertragsabschluss

2.1        Um die Anwendungen nutzen zu können, ist eine Registrierung unter www.raiffeisen-eSafe.at erforderlich. Vorrausetzung für die Registrierung ist, dass der Nutzer eine natürliche Person ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, der Geltung der Nutzungsbedingungen (ggf für den Kunden) zustimmt und

(i)          sich entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung registriert oder

(ii)         die Registrierung im Namen und auf Rechnung des Kunden vornimmt und für den Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung im Namen und auf Rechnung des Kunden bevollmächtigt ist.

2.2        Bei der Registrierung ist wahrheitsgemäß anzugeben, dass die Anwendungen beruflich genutzt werden sollen. Die Anwendungen dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden. Dieses Verbot umfasst auch eine teilweise private Nutzung dieser Anwendungen.

2.3        Sofern der Nutzer die Registrierung im Namen und auf Rechnung des Kunden vornimmt, ist er verpflichtet wahrheitsgemäß anzugeben, ob er für den Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung im Namen und auf Rechnung des Kunden hinreichend bevollmächtigt ist.

Weitere Informationen darüber, wie der Vertrag zwischen ReS und Kunde abgeschlossen wird, sind HIER https://www.raiffeisen-esafe.at/Vertragsabschluss zu finden.

2.4        Mitteilungen und Hinweise an den Nutzer gelten auch als an den Kunden zugestellt. Mitteilungen des Nutzers gelten auch als Mitteilungen des Kunden.

2.5        Der Kunde hält ReS für jegliches Fehlverhalten des Nutzers schad- und klaglos.

2.6        Nach der Registrierung erhält der Kunde die Zugangsberechtigung für sein Nutzerkonto ("Account").

3            Datenherausgabepflicht des Nutzers

3.1        Der Kunde hat den Nutzer zu verpflichten die Anwendungen ausschließlich für den Kunden zu nutzen.

3.2        Der Kunde hat den Nutzer zu verpflichten, Daten, die der Nutzer für den Kunden in den Datenraum gespeichert hat sowie die Zugangsdaten zum Datenraum, auf Verlangen des Kunden an den Kunden oder von diesem namhaft gemachte Personen herauszugeben. Diese Pflicht hat auch nach Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung fortzubestehen.

3.3        Es wird vermutet, dass Daten, die im Datenraum gespeichert werden, beruflich genutzte Daten sind.

4            Beschreibung des Leistungsumfangs

4.1        Als Basispaket wird dem Kunden nach der erfolgreichen Registrierung ein kostenloser digitaler Speicherplatz zur Verfügung gestellt ("kostenlose Leistungsvariante").

4.2        Vor der Nutzung einer kostenpflichtigen Zusatzanwendung muss sich der Nutzer – stellvertretend für den Kunden – in einem ersten Schritt für die kostenlose Leistungsvariante registrieren. Nach dem Login zu einer kostenlosen Leistungsvariante, kann man eine kostenpflichtige Leistungsvariante erwerben. Innerhalb der kostenpflichtigen Anwendungen gibt es unterschiedliche kostenpflichtige Leistungsvarianten, die sich durch die Anzahl der Zugriffsberechtigten (wie in Punkt 6.2.1  dieser Nutzungsbedingungen näher beschrieben) und durch die Höhe der Speicherkapazität voneinander unterscheiden ("kostenpflichtige Leistungsvarianten").

4.3        Bei Raiffeisen eSafe räumt ReS dem Kunden je nach Auswahl der angebotenen Leistungsvariante Speicherplatz, auf den nur ein Nutzer zugreifen kann ("eSafe-Datenraum") zur kostenlosen oder kostenpflichtigen Nutzung für die Speicherung von elektronischen Daten innerhalb der Grenzen dieser Nutzungsbedingungen ein.

4.4        Neben dem Raiffeisen eSafe hat der Kunde auch die Möglichkeit, die Anwendung des Raiffeisen TeamSafe zu erwerben. Zur Nutzung der Anwendung Raiffeisen TeamSafe kann ein Nutzer als Administrator ("Administrator") weitere natürliche Personen seiner Wahl ("Team-Mitglieder") einladen. Bei Bedarf kann der Administrator einem oder mehreren Team Mitgliedern ebenfalls die Administrator Rolle zuteilen. Beim Raiffeisen TeamSafe handelt es sich um einen sicheren Speicherplatz, der von mehreren Team-Mitgliedern und dem/den Administrator/en gemeinsam genutzt werden kann ("TeamSafe-Datenraum"). Auch die benannten Team-Mitglieder müssen sich vor Einbindung in den entsprechenden Raiffeisen TeamSafe als Nutzer (ggf für den Kunden) der kostenlosen Leistungsvariante registrieren und die Nutzungsvereinbarung mit ReS zur Nutzung eines Raiffeisen eSafe akzeptieren. Der Administrator kann die Rechte der Team-Mitglieder für die Dokumente im TeamSafe gestalten (z.B. teilweise einschränken oder einzelne Team-Mitglieder wieder entfernen). Der Administrator ist berechtigt alle Daten eines TeamSafes zu löschen und kann auch andere Administratoren sperren. Sofern der Administrator Daten irrtümlich löscht, kann der Nutzer/Kunde den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.  Die Kontaktinformationen für den zuständigen Support Desk finden sich unter folgendem LINK (idF "Support Desk"). Sofern der letzte Nutzer die Nutzung des TeamSafes einstellt, besteht kein Zugriff mehr auf die Daten. Der Nutzer/Kunde kann jedoch den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Im eSafe-Datenraum und im TeamSafe-Datenraum ("Datenräume" oder einzeln "Datenraum") können grundsätzlich Daten aller Art, also sowohl Dokumente als auch Passwörter udgl gespeichert werden, sofern eine Speicherung dieser Datenarten nicht durch die Nutzungsbedingungen (insbesondere Punkt 18) untersagt ist.

5            Datenverwaltung: Hochladen, Ändern, Löschen von und Zugriff auf Daten

5.1        Im Rahmen der zugewiesenen Speicherkapazität, kann der Nutzer – und im Fall des Raiffeisen TeamSafes jeder Nutzer, also neben dem Administrator auch jedes Team-Mitglied – entsprechend der jeweils dem Nutzer eingeräumten Berechtigung innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer und Speicherkapazität elektronische Daten in den Datenraum hochladen, speichern, abrufen oder herunterladen. Der Nutzer kann von Team-Mitgliedern hochgeladene elektronische Daten jederzeit umbenennen oder aus der Anwendung löschen. Sofern der Nutzer Daten irrtümlich löscht, kann der Nutzer/Kunde den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.

5.2        Für den Zugriff auf den Raiffeisen eSafe/Raiffeisen TeamSafe stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der Zugriff ist über die Web-Anwendung oder eine Desktop-Anwendung (Client) möglich.

5.3        Über den Client kann der Nutzer seine Daten synchronisieren. Die hierzu erforderliche Software kann im Downloadbereich unter www.raiffeisen-eSafe.at direkt heruntergeladen und auf den PCs der Nutzer installiert werden. Über diesen Client kann der Nutzer automatisiert in definierten Intervallen Daten vom PC mit dem Raiffeisen eSafe synchronisieren. Für den Zugang über den Raiffeisen eSafe-Client sind Benutzername und Passwort erforderlich.

6            Einräumung elektronischen Datenzugriffs

6.1        Der Kunde hat in Bezug auf Raiffeisen eSafe die Möglichkeit, die von ihm in seinem Datenraum gespeicherten Daten anderen Personen zugänglich zu machen ("Datenzugriff" oder "Digitaler Nachlass"). Dieser Datenzugriff steht für die Anwendung des Raiffeisen TeamSafe nicht zur Verfügung.

6.2        Zur Einräumung des elektronischen Datenzugriffs sind folgende vorbereitende Schritte zu setzen (vor Anlassfall):

6.2.1       Der Kunde hat vorab Empfänger zu definieren, wobei nur natürliche Personen als Empfänger genannt werden können ("Zugriffsberechtigte"). Diese Zugriffsberechtigten kann der Kunde in einer von ReS zur Verfügung gestellten Eingabemaske unter www.Raiffeisen-eSafe.at festlegen. Der Kunde hat die Kontaktmöglichkeiten der Zugriffsberechtigten (beispielsweise E-Mail) bei der Einrichtung des Datenzugriffsprozesses auszuwählen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine und die Kontaktinformationen der Zugriffsberechtigten aktuell und richtig sind und er zur Weitergabe der Daten berechtigt ist.

6.2.2       Der Kunde hat vorab Anlassfälle zu definieren, bei deren Eintritt den Zugriffsberechtigten Datenzugriff eingeräumt werden soll (Beispiel für Anlassfälle: Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Nutzers zum Arbeitgeber).

6.2.3       Der Kunde hat vorab jene Daten auszuwählen, auf die der jeweilige Zugriffsberechtigte Zugriff erhalten soll.

6.2.4       Der Kunde hat zudem vorab Personen, die den Prozess des Datenzugriffs auslösen können ("Aktivierungsberechtigte") zu definieren. Dafür ist auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at ein Aktivierungs-Code zu generieren, der einem oder mehreren Aktivierungsberechtigten übergeben werden kann. Es handelt sich dabei um einen Code, mit dessen Eingabe auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at der Prozess der Zugangsverschaffung an die Zugriffsberechtigten gestartet wird. Den Aktivierungs-Code kann jederzeit – wieder unter www.Raiffeisen-eSafe.at – geändert werden und dadurch die Funktionsfähigkeit früherer Aktivierungs-Codes aufgehoben oder die Funktion "Datenzugriff" deaktiviert werden. Der Kunde hat vorab seine Aktivierungsberechtigten zu instruieren, dass diese den Aktivierungs-Code nur in den von ihm definierten Anlassfällen unter www.Raiffeisen-eSafe.at einzugeben haben und dadurch den Datenzugriffsprozess starten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Aktivierungsberechtigten der Instruktion des Kunden Folge leisten.

6.2.5       Der Kunde hat eine Unterbrechungsfrist zu definieren, das ist jene Frist zwischen Eingabe des Aktivierungs-Codes und vollständiger Einräumung des Datenzugriffs, in der der Nutzer/Kunde die vollständige Einräumung des Datenzugriffs noch unterbrechen kann.

6.3        Ablauf des Datenzugriffs (nach Anlassfall):

6.3.1       Mit der Eingabe des Aktivierungs-Codes wird eine automatisierte Benachrichtigung an den Kunden gesandt, wodurch dieser von der Eingabe des Aktivierungs-Codes in Kenntnis gesetzt wird (sofern der Anlassfall dies erlaubt). Der Datenzugriff wird vollendet, soweit der Nutzer/Kunde nicht innerhalb der definierten Unterbrechungsfrist den Vorgang unterbricht.

6.3.2       Mit der Eingabe des Aktivierungs-Codes erhält der Aktivierungsberechtigte die Mitteilung, dass dem Nutzer/Kunden die Unterbrechungsmöglichkeit mitgeteilt wurde und der Datenzugriffsprozess ihren Fortgang nimmt, sofern der Nutzer/Kunde nicht innerhalb der Unterbrechungsfrist den Datenzugriffsprozess unterbricht.

6.3.3       Sofern der Nutzer/Kunde den Vorgang innerhalb der Unterbrechungsfrist abbricht, wird der Aktivierungs-Code ungültig. Der Kunde kann einen neuen Aktivierungs-Code gemäß den vorstehenden Bestimmungen generieren. Da der vorherige Aktivierungs-Code ungültig wurde, muss der Kunde den neuen Aktivierungs-Code wieder an die von ihm gewünschten Aktivierungsberechtigten verteilen, damit diese wieder befähigt sind den Datenzugriffsprozess durch Eingabe des Aktivierungs-Codes auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at auszulösen.

6.3.4       Sofern der Nutzer/Kunde den Vorgang innerhalb der Unterbrechungsfrist nicht abbricht, werden die ausgewählten elektronischen Daten den Zugriffsberechtigten zugänglich gemacht. Dafür erhalten die Zugriffsberechtigten über ihre Kontaktmöglichkeit in einem automatisierten Vorgang die Zugangsschlüssel (Benutzername und Passwort) zum Datenraum, in dem die ausgewählten elektronischen Daten gespeichert sind.

6.3.5       Den Zugriffsberechtigten wird über ihre Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt, dass sie innerhalb einer Frist von 90 Tagen die Möglichkeit haben, die ihnen zugeteilten Daten herunterzuladen oder eine eigene Nutzungsvereinbarung mit ReS über eine darüber hinausgehende Nutzung abzuschließen. Der Zugriffsberechtigte muss jedoch jedenfalls den gegenständlichen Nutzungsbedingungen zustimmen, bevor er Zugriff auf die ihm zugeteilten Daten erhält. Wenn der Zugriffsberechtigte eine eigene Nutzungsvereinbarung mit ReS für die Nutzung, die die besagten 90 Tage übersteigt, abschließen möchte, muss er eine Nutzungsvereinbarung mit den dann aktuellen Nutzungsbedingungen mit ReS abschließen. Mit Ablauf dieser Frist von 90 Tagen hat der Nutzer/Kunde keinen Zugriff mehr auf die Daten. Der Nutzer/Kunde kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.

6.4        Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er den Zugriffsberechtigten Zutritt zu den Daten verschaffen darf, ohne dass damit gegen Rechte Dritter oder die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird.

6.5        Die Funktion "Datenzugriff" hat keine Auswirkungen auf einschlägige erbrechtliche Vorschriften. Sie ersetzt keinesfalls die Notwendigkeit des rechtzeitigen Treffens erbrechtlicher Vorkehrungen für den Fall des Ablebens des Nutzers. Dies liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.

6.6        Diese Funktion und damit im Zusammenhang stehende Leistungen enden spätestens mit der Beendigung der Nutzungsvereinbarung.

7            Vertragsdauer der Nutzungsvereinbarung / Löschung der Daten durch ReS

7.1        Verträge über die kostenlose Leistungsvariante sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

7.2        Verträge zur Nutzung von kostenpflichtigen Leistungsvarianten sind auf 12 Monate abgeschlossen und es können vom Kunden im Bedarfsfall Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate bei ReS online unter www.raiffeisen-eSafe.at angefragt werden.

7.3        Löschung der Daten:

7.3.1       Bei Verstreichen der bedungenen Vertragslaufzeit von kostenpflichtigen Leistungsvarianten wird mangels vorheriger Verlängerung der Vertragslaufzeit die jeweilige Anwendung gesperrt und der/die Nutzer/Kunde(n) hat/haben keinen Zugriff mehr auf die damit von ihm/ihnen verarbeiteten elektronischen Daten. Diese elektronischen Daten werden grundsätzlich unwiederbringlich gelöscht, sofern der Nutzer/Kunde nicht binnen 90 Tagen ab Laufzeitende (gerechtet ab 24:00 Uhr des letzten Tages der Vertragslaufzeit) ("Nachfrist") den Support Desk kontaktiert und hierbei den Wiedererhalt des Zugriffs auf die Daten in die Wege leitet, wobei der Nutzer/Kunde den Support Desk kontaktieren kann, um zu versuchen, die Daten wiederherzustellen. Damit der Kunde den vollen Zugriff auf alle Daten wiedererlangt, muss der Kunde die vereinbarte Vertragslaufzeit gemäß Punkt 7.2 verlängern und die Zahlung im Voraus begleichen.

7.3.2       Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Daten rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Dauer zu sichern. ReS wird den Kunden 35 Tage vor Ablauf der vereinbarten Dauer von kostenpflichtigen Leistungsvarianten darauf das erste Mal schriftlich per E-Mail hinweisen, dass die Daten unwiederbringlich gelöscht sein können, wenn der Kunde den Vertrag nicht verlängert, um den Kunden diesfalls die Möglichkeit zu geben die Daten binnen dieser Frist zu sichern. Die zweite Erinnerung erfolgt 7 Tage vor Verstreichen der bedungenen Vertragslaufzeit und die dritte Erinnerung erfolgt einen Tag vor Verstreichen der bedungenen Vertragslaufzeit.

7.4        Das Vertragsverhältnis endet im Fall der kostenpflichtigen Leistungsvarianten nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch Kündigung gemäß Punkt 8 oder nach Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen.

7.5        Das Vertragsverhältnis endet im Fall der kostenlosen Leistungsvarianten durch Kündigung gemäß Punkt 8 oder nach Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen.

8            Kündigung des Vertragsverhältnisses

8.1        Die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist im Falle von befristeten kostenpflichtigen Leistungsvarianten sowohl für den Kunden als auch für ReS ausgeschlossen.

8.2        Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht ausgeschlossen. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungstermine beendet. Der Kunde kann die außerordentliche Kündigung an den ReS entweder per Post oder an den Support Desk übermitteln. Die außerordentliche Kündigung von ReS an den Kunden per E-Mail, an die vom Nutzer im Zuge der Registrierung/Nutzungsvereinbarung bekanntgegebene E-Mail-Adresse gilt als ausreichend, sofern diese E-Mail-Adresse für ReS nicht aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist.

8.3        Im Zusammenhang mit der Anwendung Raiffeisen TeamSafe ist ReS auch berechtigt, das Vertragsverhältnis zu einem Kunden aus wichtigem Grund teilweise, das heißt in Bezug auf einen oder mehrere Raiffeisen TeamSafes oder den Raiffeisen eSafe, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

8.4        Die Kündigung aus wichtigem Grund eines Accounts eines Administrators führt dazu, dass der betroffene Raiffeisen TeamSafe auch nicht mehr von Team-Mitgliedern verwendet werden kann, es sei denn es gibt noch einen Administrator für den betroffenen Raiffeisen TeamSafe.

8.5        Die kostenlose Leistungsvariante kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten von ReS gekündigt werden. Die Kündigung per E-Mail, an die vom Nutzer/Kunden im Zuge der Registrierung/Nutzungsvereinbarung bekanntgegebene E-Mail-Adresse gilt als ausreichend, sofern diese E-Mail-Adresse für ReS nicht aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist. Der Kunde hat jederzeit auch ohne wichtigen Grund das Recht eine kostenlose Leistungsvariante durch E-Mail an den Support Desk ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

8.6        Mit Wirksamkeit der Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses endet die Aufbewahrungspflicht von ReS. ReS hat in diesem Fall das Recht, vom Nutzer/Kunden hochgeladene, gespeicherte oder sonst vorhandene Daten nach 90 Tagen ab Wirksamkeit der Kündigung unwiederbringlich zu löschen. Nach dieser Frist wird dem Nutzer/Kunden der Zugriff auf die Daten verwehrt. Der Nutzer/Kunde kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen, den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Der Kunde hat jedoch auch das Recht auf eine frühzeitigere Löschung der Daten, wenn er dies wünscht. Eine derartige Bitte auf frühzeitigere Löschung kann der Kunde an den Support Desk richten. ReS wird dieser Bitte so schnell wie möglich nachkommen.

9            Entgeltpflicht bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten

9.1        Die Entgeltpflicht des Kunden besteht bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten ab Vertragsabschluss bis zur rechtswirksamen Kündigung bzw. Ablauf der bedungenen Vertragsdauer einer kostenpflichtigen Leistungsvariante, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt.

9.2        Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags aufgrund der Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen hat keine Auswirkung auf die Entgeltpflicht während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Solange die vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, hat der Kunde nach Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen jedoch jederzeit die Möglichkeit einen neuen Account für die Dauer der Restzeit der bedungenen Vertragsdauer zu erstellen, ohne dass hierfür weitere Kosten für ihn anfallen.

9.3        Ein Löschen des Accounts durch den Kunden ist (i) bei der Anwendung Raiffeisen eSafe durch den Nutzer und (ii) bei der Anwendung Raiffeisen TeamSafe durch den Administrator möglich, hat bei kostenpflichtigen Leistungsvarianten jedoch keine Auswirkung auf die vereinbarte Vertragslaufzeit, den Abrechnungszeitraum und die vereinbarte Entgeltpflicht für diesen Zeitraum. Solange die vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, hat der Kunde nach Löschen des Accounts jedoch jederzeit die Möglichkeit einen neuen Account zu erstellen, ohne dass hierfür weitere Kosten für ihn anfallen.

9.4        Der Kunde ist nicht berechtigt seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben.

10         Zahlungsmodalitäten

Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt für kostenpflichtige Leistungsvarianten ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten. Über die für die gewählte Leistungsvariante zu entrichtenden Entgelte wird der Kunde vor Vertragsabschluss informiert. Sie sind auch unter www.raiffeisen-eSafe.at abrufbar.

11         Löschen des Accounts für den Kunden durch den Nutzer

11.1     Durch Löschen des Accounts hat weder der Nutzer noch der Kunde Zugriff auf die Anwendung(en) und die darin befindlichen elektronischen Daten mehr.

11.2     Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von einem Nutzer im Datenraum gespeicherten Daten rechtzeitig vor Löschen des Accounts zur weiteren Verwendung gesichert (zB durch Herunterladen auf seinen lokalen Datenträger) werden.

11.3     Bei der Anwendung Raiffeisen TeamSafe hat das Löschen des Accounts eines Team-Mitglieds keine Auswirkung auf die vereinbarte Nutzung der Anwendung Raiffeisen TeamSafe durch die übrigen Team-Mitglieder oder den Administrator bzw die Administratoren.

11.4     Wenn ein Nutzer bei Raiffeisen eSafe den Account irrtümlich löscht, hat der Nutzer/Kunde  keinen Zugriff mehr auf die elektronischen Daten im eSafe-Datenraum. Der Nutzer/Kunde kann jedoch den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.

11.5     Wenn ein Administrator von Raiffeisen TeamSafe den TeamSafe-Datenraum irrtümlich löscht, haben die Nutzer/Kunden keinen Zugriff mehr auf die elektronischen Daten im TeamSafe-Datenraum. Der Nutzer/Kunde kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die irrtümlich gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Die Löschung eines TeamSafe-Datenraums betrifft nur den TeamSafe-Datenraum und nicht etwa die eSafe-Datenräume der Team-Mitglieder oder deren Anwendungen.

12         Aufbewahrungsdauer der Daten

12.1     Während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses ist ReS bemüht, für die sichere Speicherung der hochgeladenen Daten Sorge zu tragen.

12.2     Mit Löschung der Daten durch den Nutzer, Vertragsablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses endet - vorbehaltlich der 90-tägigen Frist des Punkt 8.6 und der Nachfrist gemäß Punkt 7.3.1 dieser Nutzungsbedingungen - auch die Speicherpflicht von ReS. ReS hat in diesem Fall das Recht, den Online-Datenspeicher des Nutzers/Kunden freizugeben, der durch den Vertragsablauf oder die Beendigung des Vertrages dem Nutzer/Kunden nun nicht mehr zusteht, und die darin gespeicherte Daten zu löschen.

12.3     Die Aufbewahrungspflicht von ReS endet auch bei Einräumung des elektronischen Datenzugriffs gemäß Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen betreffend sämtliche vom Nutzer/Kunden hochgeladenen Daten nach Ablauf der den Zugriffsberechtigten bekannt gegebenen Frist von 90 Tagen gemäß Punkt 6.3.5 dieser Nutzungsbedingungen, und zwar unabhängig davon, ob die Zugriffsberechtigten die Daten heruntergeladen, einen eigenen Vertrag mit ReS abgeschlossen haben oder sich niemand innerhalb dieser Frist Zugang verschafft hat.

13         Änderung dieser Nutzungsbedingungen für kostenlose Leistungsvarianten

13.1     Sofern ReS lediglich eine kostenlose Leistungsvariante erbringt, ist ReS berechtigt die Nutzungsbedingungen insbesondere in folgenden demonstrativ aufgezählten Fällen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist:

13.1.1    Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten;

13.1.2    Sofern die Speicherung von Daten eine Zahlungspflicht für ReS auslöst (zB Speichermedienvergütung);

13.1.3    Für den fortlaufenden Betrieb neue Software (beinhaltet auch Upgrades) zwingend erforderlich ist;

13.1.4    ReS nur mit unverhältnismäßigem Aufwand weiteren Speicherplatz zukaufen müsste, um die kostenlose Leistungsvariante weiter zu betreiben;

13.1.5    Unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist, um geänderte Sicherheitsstandards zu erfüllen.

13.2     Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bzw Leistungen für kostenlosen Leistungsvarianten werden dem Kunden von ReS wie nachstehend geregelt angeboten ("Änderungsangebot"). 

13.3     Das Änderungsangebot wird dem Nutzer/Kunden zugestellt. Die Zustellung erfolgt

-      grundsätzlich per E-Mail an die vom Nutzer/Kunde in der Nutzungsvereinbarung oder auf anderem Weg bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Wenn der Nutzer/Kunde dem ReS eine neue E-Mail-Adresse bekanntgibt, erfolgt die Zustellung an die neue E-Mail-Adresse oder

-      per Post, wenn es für ReS aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar ist, dass diese bekanntgegebene E-Mail-Adresse inaktiv ist, und zwar an die vom Nutzer/Kunden in der Nutzungsvereinbarung angegebene bzw. vom Nutzer/Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden.

13.4     Das Änderungsangebot ist dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zuzustellen.

13.5     Änderungen, die über Punkt 13.1 hinausgehen, gelten zwei Monate ab Zustellung des Änderungsangebots als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch hierzu abgibt.

14         Änderung von Leistungen für kostenlose Leistungsvariante

14.1     Sofern ReS lediglich eine kostenlose Leistungsvariante erbringt, ist ReS berechtigt insbesondere in den folgenden demonstrativ aufgezählten Fällen die Leistungen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist:

14.1.1    Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten;

14.1.2    Sofern die Speicherung von Daten eine Zahlungspflicht von ReS auslöst (zB Speichermedienvergütung);

14.1.3    Für den fortlaufenden Betrieb neue Software (beinhaltet auch Upgrades) zwingend erforderlich ist;

14.1.4    ReS nur mit unverhältnismäßigem Aufwand weiteren Speicherplatz zukaufen müsste, um die kostenlose Leistungsvariante weiter zu betreiben;

14.1.5    Unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist, um geänderte Sicherheitsstandards zu erfüllen.

14.2     Änderungen von Leistungen von ReS, wird ReS dem Kunden wie nachstehend anbieten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Leistungen dargestellt.

14.3     Für die Zustellung an und die Möglichkeit des Widerspruchs durch den Kunden, gelten die Bestimmungen der Punkte 13.3 bis 13.5 dieser Nutzungsbedingungen sinngemäß.

15         Sperren, Löschen und Offenlegen von elektronischen Daten oder des Accounts durch ReS

15.1     Neben den Beendigungsmöglichkeiten des Vertrages für ReS gemäß Punkt 8 dieser Nutzungsbedingungen ist ReS auch berechtigt, in den Anwendungen vom Kunden verarbeitete elektronische Daten sowie den Account des Nutzers/Kunden und sowohl einen eSafe- als auch den TeamSafe-Datenraum aus wichtigem Grund ohne Anspruch auf jedweden Ersatz durch ReS vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder - sofern der wichtige Grund auch unter Mitwirkungen durch den Kunden bzw. Nutzer nicht beseitigt werden kann - dauerhaft zu löschen. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise:

15.1.1    die unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Rahmen der Registrierung oder bei nachträglichen unrichtigen Änderungen oder Löschungen von Angaben, die im Rahmen des Registrierungsprozess gemacht werden müssen,

15.1.2    die missbräuchliche Verwendung des Datenspeichers oder der Datenfreigabe, etwa die Ablage oder Verbreitung von in Punkt 18.1 aufgeführten Daten oder ein sonstiger Verstoß gegen Punkt 18.1 dieser Nutzungsbedingungen oder

15.1.3    der Verdacht einer Straftat oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung, eine derartige Löschung bzw. Sperrung verlangt. In diesen Fällen kann auch eine Offenlegungspflicht gegenüber zuständigen Behörden und/oder Gerichten durch ReS vorliegen. Bei der Offenlegung gegenüber zuständigen Behörden und/oder Gerichten kann auch ein Escrow-Agent eingesetzt werden, der Zugriff auf die Daten erlangt, um dann in weiterer Folge diese Daten an das zuständige Gericht bzw. die zuständige Behörde weiterzuleiten. Sofern die Daten als Beweismittel für eine Straftat dienen, wird ReS die Daten soweit ihm zumutbar lediglich sperren und nicht löschen, um die Ermittlungen nicht zu behindern.

15.2     Der Nutzer bzw. Kunde wird über die Sperre oder Löschung über die hinterlegte E-Mail-Adresse – bzw. sofern diese E-Mail-Adresse für ReS aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist, per Post – zeitnahe in Kenntnis gesetzt. Bei Sperren aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung muss ReS den Nutzer bzw. Kunden nur über die Tatsache, dass eine Sperre aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erfolgte, informieren soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine solche gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde.

15.3     Bevor die Daten gemäß Punkt 15.1 dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft gelöscht werden, wird dem Nutzer/Kunden die Möglichkeit eingeräumt innerhalb einer Frist von 90 Tagen, die Daten zu sichern. Mit Ablauf dieser Frist von 90 Tagen hat der Nutzer/Kunde keinen Zugriff mehr auf die Daten. Der Nutzer/Kunde kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist. Bei Beginn dieser Frist wird der Nutzer bzw. Kunde per E-Mail - bzw. sofern dem ReS keine E-Mail-Adresse des Nutzers/Kunden bekannt ist oder sofern diese E-Mail-Adresse für ReS aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist, per Post - darauf hingewiesen, dass er innerhalb dieser Frist Zeit hat seine Daten zu sichern, bevor sie unwiederbringlich gelöscht werden. Es erfolgt jedoch kein vorangehender Hinweis, die Nachfrist wird nicht gewährt und es wird keine Möglichkeit zur Datensicherung gegeben, wenn die Daten rechtswidrig sind.

16         Account und Angaben zum Nutzer

16.1     Der Nutzer kann mit seinen Login-Daten auf den Account mit der jeweils erworbenen Leistungsvariante zugreifen.

16.2     Der Nutzer ist für die Auswahl und sichere Aufbewahrung seiner Login-Daten selbst verantwortlich. Bei Verlust der Login-Daten ist eine Wiederherstellung der Zugriffsberechtigung nur mittels eines im Rahmen der Registrierung im Zusammenhang mit den erforderlichen Eingaben angezeigten und später auch im Account durch den Nutzer abrufbaren Wiederherstellungs-Codes möglich. Für die Verfügbarkeit dieses Wiederherstellungscodes im Anlassfall sowie dessen sichere Aufbewahrung hat der Nutzer ebenfalls selbst Sorge zu tragen. Bei Verlust der Login-Daten und des Wiederherstellungs-Codes kann der Zugriff auf den Account nicht wiederhergestellt werden. Sofern die Funktion Datenzugriff gemäß Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen eingerichtet wurde, kann jedoch anhand dieser Funktion noch Zugriff auf die Daten des Accounts erlangt werden. Der Nutzer kann den Support Desk kontaktieren, um zu versuchen, den Zugriff auf die Daten wiederherzustellen. Der Support Desk wird sich bemühen, den Zugriff wiederherzustellen, sofern dies technisch möglich ist.

16.3     Der Nutzer erklärt, dass alle gegenüber ReS zum Beispiel im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben wahr, richtig und vollständig sind und er diese im Anlassfall unverzüglich an geeigneter Stelle im eSafe / TeamSafe aktualisiert, bzw. dem ReS mitteilt.

16.4     ReS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden und/oder Nutzer durch den vom Nutzer/Kunden zu vertretenen Missbrauch oder Verlust der Login-Daten entstehen. Der Nutzer darf nur seine E-Mail-Adresse angeben, auf die auch nur er (und ggf der Kunde) Zugriff hat und der Kunde haftet ReS gegenüber auch für Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.

17         Gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten des Kunden

17.1     Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger ihn bzw. den Nutzer treffenden gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten in den Anwendungen gespeicherten elektronischen Daten ausschließlich selbst verantwortlich. Aufgrund hierin festgelegter Bestimmungen zum Löschen der vom Nutzer gespeicherten elektronischen Daten, etwa bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung oder Löschen des Accounts, empfiehlt ReS die Einrichtung alternativer Aufbewahrungsmöglichkeiten.

17.2     ReS weist den Kunden bzw. Nutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass den Kunden bzw Nutzer gegebenenfalls (besondere) Aufbewahrungspflichten, insbesondere von Dokumenten im (physischen) Original, treffen können. Für die Einhaltung dieser Aufbewahrungspflichten ist ausschließlich der Kunde bzw. Nutzer selbst verantwortlich.

18         Unzulässige elektronische Daten/Nutzung

18.1     Es ist verboten elektronische Daten hochzuladen, zu speichern, zu verbreiten oder sonst wie im Zusammenhang mit den hierin genannten Anwendungen zu verarbeiten, die

18.1.1    ausführbare Software, insbesondere auch Schadsoftware, Viren o.Ä. beinhalten,

18.1.2    gegen Rechte Dritter verstoßen – etwa gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Veröffentlichungsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum, oder

18.1.3    in sonstiger Weise rechts- oder sittenwidrige Informationen oder Inhalte, wie beispielsweise Gewaltverherrlichung, Pornographie, Verfassungs- oder Strafrechtswidrigkeit beinhalten.

18.2     Ferner ist die Speicherung von virtuellen Währungen oder Kryptoassets (wie z.B. Bitcoins, Kryptokunst, Kryptoimmobilien, etc.), elektronischen Wertpapieren (wie z.B. elektronische Aktien), elektronischen Zahlungsmitteln (wie z.B. E-Geld) und vergleichbaren elektronischen Werten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen diese elektronischen Werte für andere zu halten, zu speichern oder darüber zu verfügen, ausnahmslos untersagt. Elektronische Werte im Sinne von Satz 1 sind digitale Darstellungen eines Wertes, die von Dritten aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch oder Zahlungsmittel akzeptiert werden oder Anlagezwecken dienen und die auf elektronischem Wege übertragen oder gespeichert werden können.

19         Verfügbarkeit der Anwendungen

19.1     Aufgrund von Faktoren wie der Beschaffenheit des Internets, dem vom Nutzer verwendeten Gerät etc., kann eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von den Anwendungen nicht jederzeit gewährleistet werden.

19.2     Der Zugriff und/oder die Nutzungsmöglichkeit der Anwendungen durch den Nutzer/Kunden kann ferner zu Wartungszwecken, zur Implementierung von Funktionserweiterungen oder zur Beseitigung von Störungen unterbrochen oder beschränkt werden. Über derartige Maßnahmen wird ReS, sofern möglich vorab, unter www.Raiffeisen-eSafe.at informieren. Eine Unterbrechung oder Beschränkung kann auch im Falle höherer Gewalt erfolgen. ReS ist jedoch nach branchenüblicher Sorgfalt bemüht, Häufigkeit und Dauer dieser Unterbrechungen oder Beschränkungen auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.

19.3     ReS nimmt Störungsmeldungen von Nutzern/Kunden per E-Mail an oder innerhalb der Betriebszeiten über eine Telefon-Hotline entgegen. Die Betriebszeiten und die Kontaktdaten des Support Desks findet man HIER https://www.raiffeisen-esafe.at/de/support.html

19.4     ReS beseitigt ihr angezeigte oder ReS auf andere Weise bekanntgewordene Störungen innerhalb angemessener Frist.

20         Haftung von ReS gegenüber Unternehmern

20.1     ReS haftet nur für den Ersatz von Schäden, die sie krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet sie nicht. Die Haftung ist zudem auf die Kosten der Schadensbehebung begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

20.2     Der Kunde hat das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

20.3     Schadenersatzansprüche von Kunden gegenüber dem ReS verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die absolute Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen von Kunden (Unternehmern) gegenüber ReS beträgt zehn Jahre ab Vertragsabschluss.

21         Gewährleistung von ReS

Das Recht auf Gewährleistung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

22         Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1     Es gilt österreichisches Recht.

22.2     Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

22.3     Klagen gegen ReS können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung von ReS erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen von ReS gegen den Kunden maßgeblich, wobei ReS berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

23         Datenschutz

23.1     Die Verarbeitung von durch den Kunden an ReS übermittelten oder von diesem sonst erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, wobei jeder Kunde für die von ihm hochgeladenen Inhalte selbst die Verantwortung trägt. Insbesondere werden die Daten durch ReS im Rahmen und für Zwecke der Erbringung der Dienstleistung und zur Bearbeitung etwaiger Anfragen verarbeitet. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der Kundendaten finden sich auf der Website www.Raiffeisen-eSafe.at unter dem Punkt "Datenschutz".

24         Sonstiges

24.1     Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

24.2     An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die rechtswirksam und gültig ist und der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich – soweit als möglich und rechtlich zulässig - am nächsten kommt.

24.3     Dieses Angebot ist auf den österreichischen Markt ausgerichtet.

24.4     Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform. Das Akzeptieren durch Klicken auf eine Schaltfläche (Click-to-Accept) auf der Website hat die gleiche Rechtskraft und Wirkung wie handgeschriebene Unterschriften und erfüllt die vereinbarte Schriftform im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung.

24.5     Auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis ist diese Schriftform erforderlich.

24.6     Der Kunde ist verpflichtet eine angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten und es wird vereinbart, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen auch mit Wirkung für den Kunden an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung von ReS an den Kunden gilt als diesen zugestellt, sofern die Zustellung an die zuletzt vom Kunden an den ReS bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgt. Außerdem folgt die Zustellung an die E-Mail-Adresse den gleichen Regeln wie die Zustellung per Post.

24.7     Sofern diese E-Mail-Adresse für ReS aufgrund einer Zustellfehlermeldung erkennbar inaktiv ist, wird vereinbart, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen per Post und zwar an die vom Kunden in der Nutzungsvereinbarung angegebene bzw. vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet diese Adresse aktuell zu halten. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung von ReS an den Kunden gilt als diesen zugegangen, sofern die Zustellung an die zuletzt vom Kunden an ReS bekanntgegebene Adresse erfolgt.

24.8     Die Anwendbarkeit der Unklarheitenregel gemäß § 915 ABGB wird ausgeschlossen.

24.9     Informationspflichten werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

24.10   Die Vertragstexte werden von ReS gespeichert und können vom Kunden bzw. Nutzer beim Support Desk angefordert werden.

24.11   ReS ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Dritter zu bedienen.

24.12   ReS ist jederzeit berechtigt den Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung an DSwiss AG, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich, zu übertragen.

24.13   Die Speicherung der Nutzerdaten, Daten und Dokumente im Zusammenhang mit den webbasierten Datenanwendungen erfolgt durch DSwiss AG, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich, auf einem Server im InterXion Rechenzentrum in Glattbrugg oder im Swiss Fort Knox in Saanen.

Infomationen zum Vertragsabschluss

Vertragserklärungen des Nutzers und Vertragsabschluss

Dieses Dokument beschreibt den Vertragsabschluss für die Nutzung der von der Raiffeisen e-Service GmbH, FN 569377 w, Sitz in Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, HG Wien ("ReS") angebotenen, webbasierten Anwendungen ("Raiffeisen eSafe" und "Raiffeisen TeamSafe") durch natürliche oder juristische Personen ("Nutzer“):

1            Vertragsabschluss

1.1        Kostenlose Leistungsvariante

1.1.1       Um den Vertrag abzuschließen und damit die Anwendungen nutzen zu können, ist eine Registrierung unter www.raiffeisen-eSafe.at erforderlich.

1.1.2       Zur Registrierung und Erstellung eines Accounts, bei dem in einem ersten Schritt dem Nutzer ein kostenloses Basispaket eines digitalen Speicherplatzes zur Verfügung gestellt wird ("kostenlose Leistungsvariante") ist die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse, eines Usernamens, eines Passworts sowie das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen auf www.raiffeisen-eSafe.at durch den Nutzer zwingend erforderlich. Ein Username kann nur für einen einzigen Account verwendet werden.

1.1.3       Der Nutzer erhält unmittelbar nach Eingabe dieser Daten eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail beinhaltet einen automatisch generierten, individuellen Zahlencode ("Bestätigungscode"). Diesen Bestätigungscode muss der Nutzer zum Abschluss der Registrierung angeben. Erst damit wird die E-Mail-Adresse bestätigt sowie auch der Account erstellt, womit der Zugriff auf den digitalen Speicherplatz ermöglicht wird ("Double-Opt-In"). Wird dieser Prozess abgebrochen, muss er von neuem begonnen werden.

1.1.4       Mit Auswahl der kostenlosen Leistungsvariante wird die Registrierung und damit auch die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.

1.2        Kostenpflichtige Leistungsvariante

1.2.1       Zur Nutzung einer kostenpflichtigen Anwendung muss zunächst die oben in Punkt 1.1 beschriebene Registrierung durchgeführt werden. Innerhalb der kostenpflichtigen Anwendungen gibt es unterschiedliche kostenpflichtige Leistungsvarianten, die sich durch die Höhe der Speicherkapazität sowie preislich voneinander unterscheiden ("kostenpflichtige Leistungsvarianten"). Der Nutzer schließt die kostenpflichtige Nutzungsvereinbarung online unter www.raiffeisen-eSafe.at ab ("Upgrade").

1.2.2       Hierfür wählt der Nutzer vor Abschluss der Registrierung die gewünschten kostenpflichtige Leistungsvariante für die Zahlung aus, gelangt anschließend zur Zusammenfassung des von ihm Ausgewähltem und klickt auf den Button " Kaufen". Anschließend wählt er die geforderten Daten zur Bezahlung an, wählt die Zahlungsmethode aus und stellt mit dem Klicken auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" ein Angebot an den Anbieter ("Upgrade Angebot").

1.2.3       Der Anbieter nimmt das Upgrade Angebot an, indem er dem Nutzer eine Bestellbestätigung an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Wenn der Nutzer Unternehmer ist, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Anbieter dem Nutzer die Zahlung des entsprechenden Entgelts vorschreibt und der Nutzer diese Zahlung an den Anbieter vollständig geleistet hat.

1.2.4       Sofern der Anbieter das Upgrade Angebot annimmt, stehen dem Nutzer die erweiterten Funktionalitäten aufgrund des Upgrades sofort nach erfolgter Übermittlung der Bestellbestätigung zur Verfügung. Mit dem Tag der Annahme des Upgrade Angebots gilt die Nutzungsvereinbarung als erneut abgeschlossen und mit diesem Tag beginnt die neue Vertragslaufzeit für die kostenpflichtige Leistungsvariante.

2            Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

2.1        Verträge zur Nutzung der kostenlosen Leistungsvariante sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge zur Nutzung von kostenpflichtigen Leistungsvarianten/Anwendungen sind auf 12 Monate abgeschlossen und können vom Nutzer im Bedarfsfall um jeweils weitere 12 Monate online unter www.raiffeisen-eSafe.at verlängert werden.

2.2        Der Anbieter nimmt das Verlängerungsangebot an, indem er dem Nutzer eine Bestellbestätigung übermittelt und damit die Nutzungsvereinbarung erneuert.

2.3        Wenn der Nutzer Unternehmer ist, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Anbieter die Zahlung des entsprechenden Entgelts vorschreibt und der Nutzer diese Zahlung an den Anbieter leistet.